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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH (K.I.M.W.)

A. Prüfgutachten/ Analyse

I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
II. Zahlungsbedingungen
III. Bearbeitungskosten
IV. Haftung
V. Schutzrechte
VI. Anzuwendendes Recht
VII. Bestimmungsort
VIII. Gerichtsstand

B. Projektvereinbarungen bei Verbundprojekten

I. Allgemeines
II. Vertragsschluss
III. Kündigung nur aus wichtigem Grund
IV. Projektergebnisse
V. Schutzrechte bei Verbundprojekten

C. Online-Handel / Online-shop

I. Kaufleute/ Unternehmer (Business to Business)

1. Waren
2. Digitale Inhalte

II. Verbraucher (Business to Consumer)

1. Waren
2. Digitale Inhalte
3. Streitbeilegung im Wege der Online-Streitbeilegung (OS)

A. Prüfgutachten/ Analyse

I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

AGB-Geltung

Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber von Gutachten, Analysen sowie Problemlösungen und der Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH (K.I.M.W.) [im Folgenden „Institut“ oder „K.I.M.W.“ genannt]. Sie gelten ihrem vollen Inhalt als vom Auftraggeber angenommen, wenn dagegen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen seit Erteilung des Auftrags oder einer Projektanmeldung – gerechnet vom Tage des Poststempels- beim Institut Widerspruch eingegangen ist. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn wir den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen
vorbehaltlos ausführen. Die Ausführung eines Auftrages nach vorgesehenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Anerkennung durch das Institut. Stillschweigen zu, vom Auftraggeber übersandten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, gilt nicht als Anerkennung.

Form

Die Übernahme eines Auftrags durch das Institut bedarf der Schriftform. Auch Ergänzungen oder Änderungen des Auftrags müssen durch das Institut schriftlich bestätigt werden. Höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse entbinden das Institut ganz oder teilweise von der Ausführung des Auftrages. Mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen, Auskünfte oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung eines vertretungsberechtigten Organs des Instituts. Prüfergebnisse erlangen im Verhältnis zum Auftraggeber und etwaigen Dritten erst dann Geltung, wenn sie in schriftlicher Form durch ein vertretungsberechtigtes Organ des Instituts unterzeichnet vorliegen.
Angebote werden spezifiziert auf den jeweiligen Auftrag formuliert und berücksichtigen die zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen des Auftraggebers. Bei Vorlage weiterer Informationen können sich Änderungen des Angebotes ergeben. Sie bedürfen der Schriftform.
Prüfungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden durch den Auftraggeber durchgeführt.

Übersendung von Prüfmaterial / Kosten

Prüfmaterial ist dem Institut frachtfrei zuzusenden. Das bei der Ausführung des Auftrages nicht gebrauchte Material geht in das Eigentum des Instituts über, sofern es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (Datum des Poststempels) zurück verlangt wird, was jedoch bereits bei Auftragsvergabe angezeigt werden muss. Über das bei einer Prüfung gebrauchte Prüfmaterial kann das Institut unmittelbar frei verfügen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sofern von einem Dritten bzgl. des Prüfmaterials gegenüber dem Institut irgendwelche Rechte geltend gemacht werden, hat der Auftraggeber das Institut von Ansprüchen jedweder Art und jedweden Umfangs auf seine Kosten freizustellen. Die Kosten der Rücksendung von Prüfmaterial gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Ausnahme für Gerichte/Staatsanwaltschaften

Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht für Prüfmaterial, das von Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesandt wird.

Haftungsausschluss bei Transport

Für den Transport übernimmt das Institut keine Haftung. Während der Aufbewahrungszeit hat das Institut nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in gleichartigen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Überschreitung des Umfangs der Prüfung

Das Institut kann die Prüfung ausdehnen oder einschränken, wie es zur einwandfreien Durchführung der in Auftrag gegebenen Prüfung erforderlich erscheint. Wenn die Prüfung den vom Auftraggeber erwarteten Umfang überschreitet, werden vorher Umfang und Preis der Arbeiten zwecks Zustimmung mitgeteilt.

Prüfergebnis/ Kosten der Wiederholungsprüfung/ Gewährleistung

Bei der Recherche durch den Auftragnehmer ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Verfahren und ähnliche Materialien gibt, die die gestellten Anforderungen des Auftraggebers möglicherweise ebenfalls erfüllen. Die Angabe der Verfahren und des Materials befreit den Auftraggeber nicht von der Durchführung weiterer geeigneter Prüfungen zur Verifikation der, durch den Auftragnehmer im Prüfungsergebnis ermittelten Verfahren und Material-Parameter, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Prüfungsergebnisses und den Zweck des Einsatzes des Materials. Für das Prüfungsergebnis wird daher vom K.I.M.W. keine Haftung übernommen. Es gilt § 675 Abs. 2 BGB.

Durch die langjährige theoretische und praktische Erfahrung der Fachkräfte des K.I.M.W. auf den unterschiedlichen Wissensgebieten des Kunststoffspritzgusses ist lediglich sichergestellt, dass gute Aussichten für die Umsetzung eines Projekts gesehene werden können, da im Regelfall ähnliche gestaltete Projekte bereits schon einmal erfolgreich umgesetzt wurden. Für das Prüfungsergebnis wird jedoch keine Garantie übernommen.

Das Prüfungsergebnis wird im Regelfall schriftlich mitgeteilt. Erhebt der Auftraggeber gegen das mitgeteilte Prüfergebnis Einwendungen, so wird vom Institut das Ergebnis, die Prüfapparatur und ggf. das Prüfverfahren überprüft. Wird dadurch das beanstandete Prüfergebnis bestätigt, so fallen die Kosten der wiederholten Prüfung dem Auftraggeber zur Last. Andernfalls wird das beanstandete Prüfergebnis kostenlos berichtigt. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung dem Institut schriftlich angezeigt werden.
Falls der Kunde trotz all den getroffenen Maßnahmen dennoch unser Prüfergebnis oder unsere Bewertung anzweifelt, wird als weitere Möglichkeit eine anerkannte, möglichst akkreditierte, unabhängige dritte Stelle angesprochen, die die Prüfergebnisse verifizieren soll. Je nach Ergebnis hat dann entweder der Kunde oder wir die Kosten der Prüfung zu tragen. Diese Vorgehensweise wird vor Initiierung mit dem Kunden abgesprochen und schriftlich mitgeteilt.

Vertraulichkeit

Das Institut behandelt alle vom Kunden erhaltenen Informationen und Prüfergebnisse grundsätzlich im Rahmen des vorgesehenen Zwecks der Beauftragung vertraulich. Es erfolgt keine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte, sofern nicht schriftlich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Ausnahmen gelten nur für Informationen, die nachweislich zum Zeitpunkt der Offenbarung allgemein bekannt sind, veröffentlicht sind, zum allgemeinen Fachwissen gehören, allgemeiner Stand der Technik sind oder wo eine Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist.

II. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen für Prüfungen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und abgegebenen Angebot (s. o. unter I.).

Kosten

Staffelung

Bei Angeboten mit einer Nettosumme von unter 3.000,00 € ist der Rechnungsbetrag 14 Tage netto nach Rechnungsstellung fällig und ist zuzüglich Umsatzsteuer, in Höhe von derzeit 19%, zu zahlen.
Liegt das Angebot über 3.000,00 € netto, sind 30% vor Beginn des Auftrags und 70% bei Abschluss des Auftrags nach Rechnungsstellung fällig.

Abrechnung über Stundenpool:

Ist die Abrechnung mittels Stundenpool vereinbart, richtet sich die Zahlungsbedingung nach dem jeweiligen Auftrag. Die geltenden Zahlungsbedingungen bei Abrechnung nach Stundenpools sind jeweils im Angebot nochmals aufgeführt.

In der Regel sind 30 % des Rechnungszahlbetrages bis – in Einzelfällen- 50% des Rechungszahlbetrages vor Beginn und 50% – 70%, bzw. die Restsumme des
Rechnungszahlbetrages bei Abschluss der letzten Einzelposition nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die Zahlungen richten sich bei Prüfungen, die sich über mehrere Monate bis Ende eines Jahres bzw. Jahren hinziehen, nach dem Projektfortschritt. Es erfolgt dann eine monatliche Rechnung, die den Projektfortschritt berücksichtigt.

Bei Prüfungen, die sich über mehrere Monate/ Jahre hinziehen ist die jeweils aktuelle Preisliste maßgebend, über die bei Preisanpassungen informiert wird.

Für alle Rechnungen gilt:

Der ausgewiesene Rechnungszahlbetrag ist jeweils 14 Tage netto, unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Sparkasse Lüdenscheid, Kto.-Nr. 570, BLZ 458 500 05 oder das, der Volksbank im Märkischen Kreis e.G., Kto.-Nr. 231 039 500, BLZ 447 616 34 nach Rechnungsstellung, ohne Abzüge zu überweisen.

IBAN Sparkasse Lüdenscheid DE92458500050000000570 ; SWIFT-BIC WELADED1 LSD

IBAN Volksbank im Märkischen Kreis eG DE41447615340231039500; SWIFT-BIC GENODEM1 NRD

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlich jeweils geltender Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Nebenkosten / Kosten bei Abrechnung nach Stundenpool

Sämtliche Nebenkosten (z. B. Hotel, etc.) werden direkt nach Aufwand abgerechnet, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
Reisekosten eines K.I.M.W.- Mitarbeiters werden gesondert mit € 70,00 pro Stunde und € 0,60 pro KM bzw. nach Vorlage der Belege nach Aufwand abgerechnet.
Werden Meetings ausnahmsweise nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber bei dem Auftraggeber durchgeführt, so berechnet die K.I.M.W. GmbH pro Reise eine Pauschale, die im Einzelfall vereinbart wird und im jeweiligen Angebot ausgewiesen ist.

Bei Abweichung im Leistungsumfang, der über das Angebot hinausgeht, behält sich die K.I.M.W. GmbH vor, den tatsächlich angefallenen Aufwand, der aus den Belegnachweisen ersichtlich ist, in Rechnung zu stellen.

Bei Vereinbarung der Abrechnung mittels Stundenpools werden nur die tatsächlich aufgewendeten Stunden gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Hierzu erfolgt eine detaillierte Stundenauflistung mit Kurzbeschreibung für die Verwendung der Stunden. Nicht genutzte Stunden, die im Angebot als voraussichtlich erforderlich für die Bearbeitung des Auftrags aufgelistet und kalkuliert, aber die nicht verbraucht wurden, werden nicht in Rechnung gestellt. Erfolgt die Vereinbarung der Abrechnung mittels eines Stundenpools, wird nicht der Preis für die jeweilige Einzelleistung voll berechnet, sondern es werden die Einzelpreise der jeweiligen Leistungen und Sonderkosten – i.d.R. zum Vorteil des Auftraggebers- mit dem jeweils im Angebot angegebenen Standardstundensatz verrechnet.

III. Bearbeitungskosten

Prüfungskosten

Die Prüfungskosten werden nach der „Preisübersicht der K.I.M.W.“ (siehe www.kunststoff-institut.de/preise) berechnet, sofern nicht für bestimmte Prüfungen besondere Prüfkosten festgelegt worden sind.

Geltung

ZSEG für Gerichte und STA Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt die Berechnung der Prüfkosten nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG), wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Vorzeitige Beendigung der Prüfung

Wird eine Prüfung oder Untersuchung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird der bis zu Zeitpunkt des Abbruchs angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.

IV. Haftung

Das Institut haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; selbst in diesem Fall ist aber die Schadenersatzpflicht auch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung ist jeweils beschränkt auf den Auftragswert. Sie ist ferner beschränkt, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. Das Institut ist auf Verlangen des Auftraggebers bereit, Einsicht in die Haftpflichtversicherungspolice zu gewähren.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.

Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers unter I. bleiben unberührt.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Verjährungsfrist

Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.

V. Schutzrechte

Urheberrechte

Soweit die erbrachten Leistungen urheberrechtsfähig sind, behält sich das Institut das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf insoweit das Gutachten mit allen Aufstellungen und sonstigen Einzelheiten und dem Untersuchungsergebnis nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung und eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Institutes gestattet. Dies gilt auch im Falle einer Weitergabe des Gutachtens, bzw. der Untersuchungsergebnisse an Dritte.

Vorherige Zustimmung bei Weitergabe

Der vorherigen Zustimmung des Institutes bedarf darüber hinaus jegliche Veröffentlichung oder Weitergabe des Gutachtens, bzw. der Untersuchungsergebnisse. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes des Gutachtens, bzw. der Untersuchungsergebnisse gestattet.

Frist zur Veröffentlichung/Zustimmung

Gutachten, Prüfungszeugnisse und Berichte dürfen ohne vorherige Zustimmung des Institutes nur innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung und nur nach Form und Inhalt unverändert veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Haben sich die den Prüfungen zugrunde gelegten Normen oder sonstigen technischen Richtlinien geändert, so ist in jedem Fall vorher die Zustimmung des Institutes einzuholen.

Andere Schutzrechte
Die Prüfung auf geltende Patentschriften oder Schutzrechte Dritter erfolgt durch den Auftraggeber.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen schutzrechtsfähige Erfindungen demjenigen Vertragspartner zu, der bzw. dessen Mitarbeiter die Erfindung gemacht haben.
Gemeinsame Erfindungen stehen beiden Vertragspartnern gemeinsam zu. Die Anmeldung von Schutzrechten auf solche Erfindungen und die Lizenzvergabe an Dritte werden die Vertragspartner gesondert einvernehmlich regeln.

VI. Anzuwendendes Recht

Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG; United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods) vom 11.04.1980.

VII. Bestimmungsort der Leistung
Bestimmungsort für Stückgüter ist Hbf. Lüdenscheid.

VIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüdenscheid. Dies gilt auch für Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und wenn der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. HGB ist

B. Projektvereinbarungen bei Verbundprojekten

Allgemeines

Zu Beginn eines Verbundprojekts (VP) wird der Projektumfang durch das Kunststoff- Institut in Absprache mit den Projektteilnehmern definiert. Im Verlauf des VP können Änderungen an Inhalten und Zielen nur gemeinsam mit allen Teilnehmern des Projekts bei Projekttreffen geändert bzw. neu definiert werden. Für die technische Realisierbarkeit der Projekte wird keine Haftung übernommen.

Vertragsschluss

Die Vereinbarung der Projektteilnahme tritt nach Unterzeichnung der Partner zu Beginn der Laufzeit des Verbundprojektes in Kraft und endet gemäß der Projektlaufzeit soweit sie nicht vorher gekündigt oder sonst wie beendet wurde.

Im Rahmen eines VP können ferner Einzelvereinbarungen zwischen dem Kunststoff-Institut und einem Teilnehmer geschlossen werden, in denen individuelle Leistungen vereinbart werden.

Kündigung nur aus wichtigem Grund

Jeder Partner ist berechtigt, den Vertrag über die Projektteilnahme nur aus wichtigem Grund zu kündigen, ansonsten ist die Teilnahme nach Unterzeichnung verpflichtend und ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere das Ausscheiden mehrerer Partner dar, sodass keine finanzielle Basis mehr vorhanden ist, die vereinbarten Projektleistungen für die verbleibenden Partner zu erreichen oder der Umstand, dass die Ergebnisse zeigen, dass die Zielsetzung des Verbundprojektes nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden kann.

Die Kündigung ist ggf. schriftlich dem zuständigen KIMW-Projektkoordinatoren mitzuteilen und zu begründen. Der kündigende Partner
wird auf Wunsch die von anderen Partnern erhaltenen Unterlagen, Dokumentationen, Datenträger und Objekte zurückgeben und verpflichtet sämtliche vertrauliche Informationen, Kopien vertraulicher Informationen zu vernichten. Die Vereinbarung zwischen den übrigen Partnern wird durch das Ausscheiden des kündigenden Partners nicht berührt.

Die Projekte laufen innerhalb der vereinbarten Laufzeit, beginnen mit dem Kick-off-Meeting und enden mit dem Abschlusstreffen. Die KIMW verpflichtet sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgabengebieten und Teilaufgaben. Art und Umfang ergeben sich zunächst aus dem Projektflyer sowie der im Rahmen eines Kick-off Meetings von KIMW vorgestellten bzw. von den Projektteilnehmern gemeinsam festgelegten Projektinhalten, Arbeitsumfängen und Zeitplänen, einschließlich aller seiner im weiteren Projektverlauf erfolgenden Aktualisierungen.

Während der Projektlaufzeit besteht für interessierte Firmen immer die Möglichkeit auch nach dem Kick-Off-Meeting in Projekte quer einzusteigen. In diesem Fall ist immer der volle Projektbeitrag zu entrichten.

Sollten innerhalb eines Verbundprojektes angebotene, firmenspezifische Leistungen, bspw. in Form eines Stundenpools angeboten werden, gelten diese ausschließlich innerhalb der Projektlaufzeit und können mit dem Projektbeitrag nicht verrechnet werden.

Im Falle eines Mehraufwands für firmenspezifische Leistungen im Rahmen eines VP, die den vereinbarten Umfang übersteigen, kann das Kunststoff-Institut den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer vorab eine Information, bzw. ein Angebot, aus dem die Mehrkosten hervorgehen.

Das Kunststoff-Institut definiert eine Mindestteilnehmerzahl, bei deren Erreichen das Verbundprojekt zustande kommt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, behält sich das Kunststoff-Institut das Recht vor, das Projekt abzusagen. Sämtliche, im Rahmen des Projektes im Vorfeld eingegangenen Verpflichtungen, erlöschen dann. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden unverzüglich darüber informiert.

Projektergebnisse

Das Kunststoff-Institut verpflichtet sich, die Projektergebnisse exklusiv den
Projektteilnehmern während der Projektlaufzeit zur Verfügung zu stellen. Das Kunststoff-Institut behält sich vor, Dritten eine Nutzung der Ergebnisse nach Projektende zu ermöglichen.

Soweit Ergebnisse vor Projektstart zum Zeitpunkt der Übermittlung der Öffentlichkeit schon bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ihr nach
Übermittlung schon bekannt waren oder ihr nach der Übermittlung von
einem Dritten zugänglich gemacht worden sind und sofern Einzelverein-barungen keine speziellere Regelung treffen, kann das Kunststoff-Institut Dritten gegenüber eine Nutzung der Ergebnisse ermöglichen.

Dies gilt nicht für Projektergebnisse, die im Rahmen eines VP innerhalb firmenspezifischer Leistungen vom Kunststoff-Institut speziell für einen Teilnehmer erarbeitet werden. Diese werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Weitere Einzelheiten sind bei Bedarf durch gesondert abzuschließende Geheimhaltungs- und Einzelvereinbarungen zwischen dem Kunststoff-Institut und dem Projektpartner zu regeln.

Die im geschützten Bereich der Internetseite des Kunststoff-Instituts Lüden-scheid hinterlegten Produktergebnisse sind während der Projektlaufzeit ausschließlich den Projektteilnehmern vorbehalten. Ein Zugang Dritter zu diesen Daten ist verboten und darf durch die Projektteilnehmer nicht ermöglicht werden. Näheres kann durch Geheimhaltungs- und Einzel-vereinbarungen geregelt werden

Schutzrechte bei Verbundprojekten

Projektteilnehmer und Kunststoff-Institut sind bezüglich gemeinsamer Erfindungen grundsätzlich gleichberechtigte Partner.

Das Kunststoff-Institut kann an seinen, innerhalb eines VP erforschten und entwickelten Ergebnissen, namentlich schützenswerte Ideen, technische Lösungen und Erfindungen, Schutzrechte, insbesondere Patente und Gebrauchsmuster, u.a. anmelden.

Eine kostenfreie Nutzung ohne Lizenzgebühren an, vom Kunststoff-Institut entwickelten Ergebnissen, über die Projektlaufzeit hinaus, kann nicht zugesichert werden.

Das Kunststoff-Institut sichert zu, an Ideen, die dem Kunststoff-Institut seitens der Teilnehmer eines VP übermittelt werden, keine Schutzrechte, insbesondere keine Patente, anzumelden.

C. AGB für den Online-Handel / Online-Shop

Die Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH unterhält auf ihrer Homepage www.kunststoff-institut.de unter der Registerüberschrift SHOP einen Online-shop für Produkte.
Für diese Gruppen gelten die nachfolgenden speziellen Bestimmungen zu den obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Bestellungen gehen diese den obigen genannten AGB vor (lex specialis).

Die jeweiligen AGB werden bei der Bestätigung der Zugehörigkeit zu der jeweiligen Kundengruppe im Online-shop angezeigt und müssen per Button betätigt werden. Wählt der Kunde wahrheitswidrig oder falsch aus, so geht dies zu seinen Lasten im Wege der Anscheinsvollmacht.

Verwender ist die Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH. Geltungsbereich ist die Tatsache einer rechtsgültigen Bestellung eines Unternehmers oder Verbrauchers im Online-Shop, d. h. der weltweite Onlinekauf einer Ware oder eines digitalen Produkts.

I. Kaufleute/ Unternehmer (Business to Business)

Die Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH bietet Kaufleuten, mithin Unternehmern, in ihrem Online-Shop Waren und digitale Inhalte weltweit zum Kauf an. Es werden eine Reihe von wertvollen Hilfen für die Bewältigung der alltäglichen Unternehmenspraxis weltweit zum Kauf angeboten, u. a. Ratgeber, Testprodukte, Datenbanken und Co2-Komponenten.

1. Waren

a. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, nachdem folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

1. Die Kundenzugehörigkeit Unternehmer oder Verbraucher wird durch Anklicken eines Buttons bestätigt. Die jeweiligen AGB werden zur Annahme bereitgestellt und durch einen Button nach Lesen bestätigt.
2. Eine Produktkategorie wurde aus den sechs (6) zur Verfügung stehenden Kategorien durch Anklicken ausgewählt.
3. Die aufgeführten Produktpreise sind Bruttopreise und werden nach der Preisangaben-Verordnung angezeigt.
4. Ein Produkt wird aus den angezeigten Produkten durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ ausgewählt und in den Warenkorb gelegt.
5. Die gewünschte Anzahl des Produkts wird mit einer arabischen Zahl aus den zur Verfügung stehend Zahlen von 0 oder 1 bis 9 eingegeben.
6. Bei weiteren Auswahlmöglichkeiten, wie z. B. bei der Auswahl „Sprache“ des Störungsratgebers ist die gewünschte Sprachversion des Ratgebers durch Anklicken der entsprechend gewünschten Sprachversion bzw. durch Auswahl der betreffenden, vom Online-Shop zur Verfügung gestellten Auswahlhaken, zu bestätigen.
7. Der Kunde ruft abschließend den Warenkorb auf, in dem alle ausgewählten Waren angezeigt werden und betätigt anschließend durch Anklicken des Buttons „Weiter zur Kasse“.
8. Der Kunde füllt das nunmehr angezeigte Formular mit seinen Kundendaten aus, gibt seine korrekte Anschrift an, seine Umsatzsteuer-ID, seine Kontaktdaten und die Lieferanschrift an. Für falsche Angaben gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Der Kunde akzeptiert die gesonderten angezeigte AGB und Widerrufsbelehrung
10. Der Kunde schließt die Bestellung ab mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“.

Wenn die Voraussetzungen 1.-10. kumulativ vorliegen kommt der Vertrag über den Online-Kauf zustande.

b. Kein Widerruf; Rücktrittsausschluss

Ein Widerrufsrecht steht Unternehmern nicht zu. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein vertragliches Rücktrittsrecht wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

c. Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungstellung an die Firma – wie unter A.II. dargestellt.

d. Zahlungsverzug und Annahmeverzug

Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

e. Eigentumsvorbehalt

Die Firma behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung.

f. Lieferung bzw. Lieferbeschränkungen

Die Firma liefert nur in Länder außerhalb Deutschland nach Eingang des Zahlungsbetrages im Weg der Vorkasse.

Waren, die der Gefahrgutverordnung unterliegen werden auf Kosten des Kunden entsprechend nach den Regeln für Gefährliche Güter verpackt und die Versandkosten sowie der Aufwand in Rechnung gestellt.

g. Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung ist so weit wie rechtlich möglich ausgeschlossen.

h. Garantie

Garantien werden nicht übernommen.

i. Haftung
Das Institut haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; selbst in diesem Fall ist aber die Schadenersatzpflicht auch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung ist jeweils beschränkt auf den Auftragswert. Sie ist ferner beschränkt, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. Das Institut ist auf Verlangen des Auftraggebers bereit, Einsicht in die Haftpflichtversicherungspolice zu gewähren.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers unter I. bleiben unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

2. Digitale Inhalte

Die Firma bietet als digitale Inhalte Software, z. B. den K-KAdvisor und zum Download an. Für die digitalen Inhalte gelten die Bestimmungen der C.I.1.a. bis i. analog mit folgenden Besonderheiten:

Nutzungsrechte

Das Recht zur nicht ausschließlichen Nutzung wird mit dem Kauf des jeweiligen digitalen Produkts durch den Käufer erworben. Das Recht zur Nutzung der Software wird somit pro erkaufter Lizenz des jeweiligen Produkts dem Käufer zur eigenen Nutzung erteilt. Eine weitere Nutzungsrechtsübertragung findet nicht statt. Eine Weitergabe an Dritte und/ oder Nutzung durch Dritte, die das Produkt nicht gekauft haben, ist verboten. Schadenersatzansprüche bei Zuwiderhandlung bleiben vorbehalten.

II. Verbraucher (Business to Consumer)

Die Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH bietet Verbrauchern, mithin Privatpersonen, in ihrem online-Bestell-Shop Waren und digitale Inhalte weltweit zum Kauf an.

1. Waren

Die Firma bietet die Waren unter C.I.1. auch Verbrauchern an.

Widerrufsbelehrung

Wenn der Kunde den Warenkorb aufruft, in dem alle ausgewählten Waren angezeigt werden, betätigt er anschließend durch Anklicken des Buttons „Weiter zur Kasse“. An dieser Stelle wählt der Kunde seine Zugehörigkeit zu Kaufleuten/ Unternehmern oder Verbrauchern aus.

Sodann erfolgt durch Bestätigung des Buttons „Verbraucher“ eine Widerrufsbelehrung, indem der Kunde über sein Recht zum Widerruf belehrt wird.

Wählt der Kunde wahrheitswidrig, bzw. falsch aus, geht dies zu seinen Lasten im Wege der Anscheinsvollmacht.

Es erscheint ein Belehrungsschreiben folgenden Inhalts:

Widerrufsbelehrung über den Bezug von Waren im Fernabsatzhandel über das Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag über die Bestellung in unserem online-shop zu widerrufen.

Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (siehe nachfolgend unter „Vertragsschluss“, analog C.I.1.a. und C.I.1.c. bis i.).

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Kunststoff-Institut für die mittelständische Wirtschaft NRW GmbH, Karolinenstraße 8, 58507 Lüdenscheid, Abteilung Produkte, Tel: 02351-1064-119, email: dormann@kunststoff-institut.de, Telefax: 02351-1064-190, mittels einer eindeutiger Erklärung ( z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website

www.kunststoff-institut.de/widerrufsformular/Verbraucher

elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie davon Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per email) eine Bestätigung über den Empfang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wie Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Im Falle der Vorkasse behalten wir die Ware ein und versenden sie bei Ihrem Widerruf erst gar nicht.
Haben wir die Ware bereits versendet, haben Sie unverzüglich die Ware unmittelbar auf Ihre Kosten spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder am Sitz der Gesellschaft zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt analog C.I.1.a.1.-11. bei Vorliegen der kumulativen Voraussetzungen der oben aufgeführten Punkte 1.-10. zustande.

2. Digitale Inhalte
Die Firma bietet die Dienstleistungen unter C.I.1. auch Verbrauchern an.

Widerrufsbelehrung
Wenn der Kunde den Warenkorb aufruft, in dem alle ausgewählten Waren angezeigt werden, betätigt er anschließend durch Anklicken des Buttons „Weiter zur Kasse“. An dieser Stelle wählt der Kunde seine Zugehörigkeit zu Kaufleuten/ Unternehmern oder Verbrauchern aus.

Sodann erfolgt durch Bestätigung des Buttons „Verbraucher“ eine Widerrufsbelehrung, indem der Kunde über sein Recht zum Widerruf belehrt wird.

Es gilt die Widerrufsbelehrung analog C.II.1.a. mit folgender Maßgabe:

Digitale Daten sind – soweit sie bereits downgeloaded sind – nach einem Widerruf unverzüglich zu löschen. Mit dem Eingang des Widerrufs verlieren Sie die Nutzungsberechtigung.

Im Falle eines Widerrufs bei digitalen Inhalten besteht Anspruch auf Schadenersatz der Firma in Höhe des Preises der Software, da kein geringerer Anteil feststellbar ist, der einen angemessenen Betrag für downgeloadete Software rechtfertigt.

Vertragsschluss
Der Vertrag über digitale Inhalte kommt analog C.I.1.a.1.-11. bei Vorliegen der kumulativen Voraussetzungen der oben aufgeführten Punkte 1.-11. zustande, wobei die Widerrufsbelehrung unter C.II.1.a. zu beachten ist, die bei Verbrauchern aber nicht bei Unternehmern gilt.

3. Streitbeilegung im Wege der Online-Streitbeilegung (OS)

Als Verbraucher können Sie das europäische Online-Streitbeilegungsforum nutzen. Hierzu stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem nachfolgenden Link finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Dieser Link ist in unserem Impressum der Homepage auch als anklickbarer
Link ausgestaltet, den Sie nutzen können.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir allerdings nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Lüdenscheid, den 06. Dezember 2018

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